Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
myInterface ist ein Angebot der nextgenbrand SLU
Stand: 1. November 2026
Teil A · Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter ist die nextgenbrand SLU, C/ Santa Margalida 2, 07570 Artà (Illes Balears), Spanien, NIF B88794565, eingetragen im Registro Mercantil de Palma de Mallorca, Hoja PM-107378, vertreten durch den Administrador único Benjamin Alexander Kopka („nextgenbrand“). Die Marke myInterface (myinterface.io) ist ein Angebot von nextgenbrand. Vertragspartner ist immer die nextgenbrand SLU.
- Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen von nextgenbrand. Sie bestehen aus Teil A (gilt für alle Leistungen) und Teil B (Module je Leistungsart). Teil B geht Teil A vor, soweit er etwas Besonderes regelt.
- nextgenbrand schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Der Kunde bestätigt mit der Beauftragung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn nextgenbrand ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in deren Kenntnis erbringt.
- Rangfolge bei Widersprüchen: (1) Individualvereinbarungen, insbesondere das unterzeichnete Angebot, (2) gesonderte Verträge (z. B. Vereinbarung zur erfolgsabhängigen Vergütung, Vertrag zur Auftragsverarbeitung), (3) Teil B dieser AGB, (4) Teil A dieser AGB, (5) gesetzliche Vorschriften.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote von nextgenbrand sind freibleibend und gelten für die darin genannte Frist.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot unterzeichnet oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt, oder wenn nextgenbrand mit der Leistung auf Wunsch des Kunden beginnt.
- Jedes Angebot verweist auf diese AGB in der zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Fassung. Die AGB sind unter myinterface.io/agb abrufbar und speicherbar.
§ 3 Leistungen und Arbeitsweise
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet nextgenbrand nicht.
- nextgenbrand schuldet einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatz, Reichweite, Rankings, Leads) nur, wenn dies ausdrücklich als Erfolg vereinbart ist. Prognosen und Zielwerte sind keine Zusicherung.
- nextgenbrand bestimmt Methoden, Werkzeuge und Ablauf der Leistungserbringung selbst, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- nextgenbrand darf geeignete Subunternehmer und Partner einsetzen (z. B. Druckereien, Fotografen, Entwickler). nextgenbrand bleibt gegenüber dem Kunden für diese Leistungen verantwortlich, soweit sie im eigenen Namen beauftragt werden (§ 6).
- Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Textform. Mehraufwand durch Änderungswünsche vergütet der Kunde nach gesondertem Angebot.
§ 4 Mitwirkung des Kunden und Freigaben
- Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Zugänge und Ansprechpartner bereit, die für die Leistung nötig sind. Er stellt sicher, dass er an gelieferten Materialien (Texte, Bilder, Logos, Daten) die nötigen Rechte hat.
- Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird gesondert vergütet.
- Entwürfe, Contentpläne und Zwischenstände legt nextgenbrand dem Kunden zur Freigabe vor. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen, erinnert nextgenbrand ihn einmal in Textform. Äußert er sich auch danach nicht innerhalb von 2 Werktagen, gilt die Vorlage als freigegeben. Auf diese Folge weist nextgenbrand in der Erinnerung hin.
- Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich, die er freigibt oder vorgibt. Dazu zählen insbesondere Werbeaussagen, Produktangaben (z. B. Gesundheits- oder Wirkversprechen), Preisangaben und Pflichtangaben. Eine rechtliche Prüfung (Wettbewerbs-, Marken-, Heilmittelwerbe- oder Lebensmittelrecht) schuldet nextgenbrand nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt ist. Auf Bedenken, die nextgenbrand erkennt, weist nextgenbrand hin.
- Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in Bayern und auf den Balearen.
§ 5 Vergütung, Steuern und Zahlung
- Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise sind Nettopreise.
- Umsatzsteuer. Hat der Kunde seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Spanien, rechnet nextgenbrand ohne spanische Umsatzsteuer (IVA) im Reverse-Charge-Verfahren ab; die Steuer schuldet der Kunde. Voraussetzung ist eine gültige, im VIES-System bestätigte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die der Kunde vor der ersten Rechnung mitteilt. Fehlt sie oder ist sie ungültig, stellt nextgenbrand IVA in gesetzlicher Höhe in Rechnung. Kunden mit Sitz in Spanien erhalten Rechnungen mit IVA. Änderungen seiner Steuerdaten teilt der Kunde unverzüglich mit.
- Projekte (einmalige Leistungen): 50 % der Vergütung sind bei Auftragserteilung fällig, 50 % bei Abgabe des Projekts. Abgabe ist die Übergabe zur Abnahme (§ 11) oder, bei Leistungen ohne Abnahme, die Bereitstellung des Ergebnisses. nextgenbrand beginnt mit der Arbeit nach Eingang der ersten Zahlung.
- Laufende Leistungen (Betreuung, Retainer, Betrieb) werden monatlich im Voraus abgerechnet, soweit das Angebot nichts anderes sagt. Nach Stunden vereinbarte Leistungen werden nach Monatsende auf Grundlage der dokumentierten Stunden abgerechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Rechnungen werden elektronisch versandt.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB, derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) und die Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Ist der Kunde mehr als 14 Tage im Verzug, darf nextgenbrand nach vorheriger Ankündigung in Textform weitere Leistungen zurückhalten, einschließlich des Betriebs von Schnittstellen und Hosting, bis die offenen Beträge bezahlt sind. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten darf nextgenbrand die laufende Vergütung einmal pro Jahr anpassen. nextgenbrand kündigt die Anpassung mindestens 2 Monate vorher in Textform an. Steigt die Vergütung um mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt der Anpassung kündigen.
- Eine erfolgsabhängige Vergütung (Beteiligung am Uplift) gilt nur, wenn sie in einem gesonderten Vertrag vereinbart ist. Diese AGB gelten dafür ergänzend.
§ 6 Fremdleistungen, Mediabudget und Reisekosten
- Fremdleistungen sind Leistungen Dritter, z. B. Druck, Produktion, Werbebudget auf Plattformen (Google, Meta, LinkedIn u. a.), Lizenzen für Bilder, Schriften oder Software, Domains und Drittanbieter-Dienste.
- nextgenbrand weist Fremdleistungen im Angebot getrennt aus. Beauftragt nextgenbrand sie im eigenen Namen, darf nextgenbrand einen Aufschlag berechnen. Ob und in welcher Höhe ein Aufschlag anfällt, steht im Angebot. Ohne Angabe im Angebot werden Fremdleistungen zum Einkaufspreis weiterberechnet.
- Werbebudget zahlt der Kunde direkt an die Plattform, z. B. über ein eigenes Werbekonto mit hinterlegter Zahlungsart. Legt nextgenbrand Werbebudget aus, ist es vorab zu zahlen.
- Für Entscheidungen von Plattformen (z. B. Ablehnung von Anzeigen, Sperrung von Konten, Änderung von Algorithmen, Preisen oder Nutzungsbedingungen) ist nextgenbrand nicht verantwortlich, soweit nextgenbrand sie nicht durch eine Pflichtverletzung verursacht hat. Die Plattformkonten gehören dem Kunden.
- Bei Fremdleistungen, die nextgenbrand im Auftrag des Kunden vermittelt oder die der Kunde direkt beim Dritten bestellt, kommt der Vertrag zwischen Kunde und Drittem zustande. nextgenbrand haftet dann nur für sorgfältige Auswahl und Weitergabe der Vorgaben.
- Reisen außerhalb Mallorcas sowie Reise- und Übernachtungskosten werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen Nachweis berechnet.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Projekte enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung.
- Laufende Leistungen haben die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit, in der Regel 6 bis 12 Monate. Während der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
- Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Das Angebot kann abweichende Regeln vorsehen, etwa monatliche Kündbarkeit.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für nextgenbrand liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
- Kündigt der Kunde ein Projekt vor Abschluss, ohne dass nextgenbrand dafür einen Grund gesetzt hat, behält nextgenbrand den Anspruch auf die Vergütung nach § 648 BGB. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Bereits erbrachte Leistungen werden übergeben, sobald sie bezahlt sind.
- Nach Vertragsende übergibt nextgenbrand Zugänge, Daten und Ergebnisse, die dem Kunden zustehen, innerhalb von 14 Tagen, sofern alle fälligen Beträge bezahlt sind. Konten auf Plattformen, die auf den Namen des Kunden laufen, bleiben ohnehin beim Kunden.
§ 8 Nutzungsrechte
- Arbeitsergebnisse. An den Arbeitsergebnissen, die nextgenbrand individuell für den Kunden erstellt und die der Kunde abgenommen oder freigegeben hat (z. B. Logos, Designs, Texte, Fotos, Videos, Websites, individueller Quellcode), erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht zur Nutzung in allen bekannten Nutzungsarten, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Unterlizenzierung.
- Zeitpunkt. Die Rechte gehen mit vollständiger Zahlung der Vergütung für die jeweilige Leistung über. Bis dahin darf der Kunde die Ergebnisse widerruflich nutzen, z. B. um eine Website oder Schnittstelle in Betrieb zu nehmen. Die Erlaubnis endet automatisch, wenn der Kunde mit der Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist.
- Bewährte Bausteine. nextgenbrand setzt eigene, wiederverwendbare Bausteine ein, die nicht speziell für den Kunden entstanden sind. Dazu zählen Code-Bibliotheken, Schnittstellen-Grundgerüste (z. B. Anbindungen an DATEV, Shopware, JTL), Vorlagen, Werkzeuge und Know-how. An diesen Bausteinen erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht, soweit er sie für das jeweilige Arbeitsergebnis braucht. Er darf sie darin bearbeiten, betreiben, von Dritten warten lassen und zusammen mit dem Arbeitsergebnis übertragen. nextgenbrand bleibt Inhaber der Bausteine und darf sie für andere Kunden weiter nutzen. Vertrauliche Informationen und Daten des Kunden sind davon nie umfasst.
- Open Source und Fremdmaterial. Für Open-Source-Software, Stockbilder, Schriften und andere Fremdmaterialien gelten die Lizenzbedingungen ihrer Inhaber. nextgenbrand nennt die wesentlichen eingesetzten Fremdkomponenten auf Anfrage und bei Übergabe von Quellcode.
- Quellcode. Ist Quellcode Teil der Leistung, übergibt nextgenbrand ihn nach vollständiger Zahlung, z. B. durch Übertragung eines Repositorys, mit einer kurzen technischen Dokumentation.
- Entwürfe. Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten und Rohdaten (z. B. unbearbeitete Foto- und Videodateien, offene Arbeitsdateien) bleiben bei nextgenbrand, wenn das Angebot nichts anderes sagt.
- Urhebernennung. nextgenbrand verzichtet auf eine Nennung als Urheber in den Arbeitsergebnissen. Ein unauffälliger Hinweis wie „Umsetzung: nextgenbrand“ im Impressum oder Footer einer Website ist zulässig, wenn der Kunde nicht widerspricht.
§ 9 Referenzen
- nextgenbrand darf den Namen und das Logo des Kunden sowie die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse nach deren Veröffentlichung als Referenz nutzen, z. B. auf der eigenen Website, in Social Media und in Präsentationen.
- Vertrauliche Informationen, interne Zahlen und noch nicht veröffentlichte Ergebnisse nutzt nextgenbrand nur mit Zustimmung des Kunden in Textform.
- Der Kunde kann der Nutzung als Referenz jederzeit in Textform widersprechen. nextgenbrand entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist aus eigenen Kanälen. Bereits gedruckte Materialien müssen nicht vernichtet werden.
§ 10 Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- nextgenbrand setzt KI-Werkzeuge gezielt ein, z. B. für Recherche, Entwürfe, Bilder, Texte und Programmierung. Die Werkzeuge arbeiten unter der Kontrolle ausgebildeter Entwickler, Designer und Marketer von nextgenbrand. Jedes Ergebnis wird von einem Menschen geprüft, bevor es an den Kunden geht.
- Daten. nextgenbrand nutzt für Kundendaten nur KI-Dienste in geschäftlichen Tarifen, deren Anbieter Eingaben vertraglich nicht zum Training eigener Modelle verwenden. Personenbezogene Daten gibt nextgenbrand nur an KI-Dienste weiter, die im Vertrag zur Auftragsverarbeitung als Unterauftragsverarbeiter genannt sind. Wenn der Kunde den Einsatz von KI für bestimmte Daten oder Leistungen ausschließen möchte, wird das im Angebot festgehalten.
- Rechte. Rein KI-erzeugte Inhalte sind nach geltendem Recht teilweise nicht urheberrechtlich geschützt. An solchen Bestandteilen kann nextgenbrand keine ausschließlichen Rechte verschaffen; Dritte könnten ähnliche Inhalte erzeugen. nextgenbrand überträgt alle Rechte, die an den Ergebnissen entstehen, nach § 8. Für Logos, Wortmarken und andere Kennzeichen, die der Kunde exklusiv schützen lassen möchte, setzt nextgenbrand KI nur als Hilfsmittel ein; die finale Gestaltung erfolgt durch Menschen.
- Kennzeichnung. nextgenbrand teilt dem Kunden mit, wenn Bilder, Videos oder Audio wesentlich KI-erzeugt sind. Veröffentlicht der Kunde Inhalte, die nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 zu kennzeichnen sind (insbesondere realistisch wirkende künstlich erzeugte Bilder, Videos oder Stimmen von Personen, Orten oder Ereignissen), sorgt der Kunde als Veröffentlichender für die Kennzeichnung. nextgenbrand schlägt eine passende Kennzeichnung vor.
- nextgenbrand prüft KI-Ergebnisse mit der Sorgfalt, die auch für eigene Arbeit gilt, insbesondere auf erkennbare Rechtsverletzungen und sachliche Fehler. Für KI-gestützte Ergebnisse gelten dieselben Regeln zu Mängeln und Haftung wie für alle anderen Leistungen.
§ 11 Abnahme
- Werkleistungen (z. B. Websites, Software, Schnittstellen, Logos, Druckvorlagen) nimmt der Kunde ab. Teilleistungen, die in sich abgeschlossen sind, können einzeln abgenommen werden.
- Nach der Abgabe prüft der Kunde das Ergebnis innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme oder nennt in Textform konkrete wesentliche Mängel. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen von § 12 behoben.
- Das Ergebnis gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist nach Absatz 2 die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Es gilt ebenfalls als abgenommen, sobald der Kunde es produktiv nutzt, z. B. eine Website veröffentlicht, eine Schnittstelle im Echtbetrieb einsetzt oder Druckdaten in Produktion gibt. Auf diese Folgen weist nextgenbrand bei der Abgabe hin.
- Druckfreigaben prüft der Kunde besonders sorgfältig. Fehler, die bei der Freigabe erkennbar waren (z. B. Tippfehler, falsche Preise, Maße, Farbangaben), gehen nach der Freigabe zu Lasten des Kunden.
§ 12 Mängel
- Bei Mängeln von Werkleistungen hat nextgenbrand zunächst das Recht, nach eigener Wahl nachzubessern oder neu zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 13.
- Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (z. B. Screenshot, Schritte zum Nachstellen, betroffene Daten).
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht in den Fällen von § 13 Absatz 1; dort gelten die gesetzlichen Fristen.
- Kein Mangel liegt vor, wenn eine Abweichung darauf beruht, dass (a) der Kunde oder Dritte das Ergebnis ohne Zustimmung von nextgenbrand verändert haben, (b) Drittsysteme nach der Abnahme geändert wurden, z. B. Schnittstellen, Updates von Plattformen, Browsern, Plugins oder Betriebssystemen, (c) der Kunde Vorgaben, Daten oder Systemumgebungen bereitgestellt hat, die fehlerhaft oder anders als beschrieben waren, oder (d) das Ergebnis entgegen der Dokumentation eingesetzt wird.
- Bei Dienstleistungen (z. B. Beratung, Social-Media-Betreuung, Kampagnenführung) gibt es keine Abnahme und keine Mängelrechte im Sinne des Werkvertragsrechts. Ist eine Leistung fehlerhaft, erbringt nextgenbrand sie auf Hinweis des Kunden innerhalb angemessener Frist erneut ohne Mehrkosten.
§ 13 Haftung
- nextgenbrand haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet nextgenbrand nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- In den Fällen von Absatz 2 ist die Haftung je Schadensfall außerdem begrenzt auf die Netto-Vergütung des betroffenen Auftrags, bei laufenden Leistungen auf die Netto-Vergütung der letzten 12 Monate vor dem Schadensfall, mindestens jedoch auf 10.000 Euro.
- Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet nextgenbrand in den Fällen von Absatz 2 nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten regelmäßig und dem Risiko angemessen gesichert hätte. Der Kunde sichert seine Daten in den eigenen Systemen selbst, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich Teil der Leistung ist.
- Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Ansprüche auf Schadensersatz nach den Absätzen 2 bis 4 verjähren in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Schaden und von nextgenbrand als Schuldner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
- Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer und Organe von nextgenbrand.
- Stellt ein Dritter Ansprüche gegen nextgenbrand wegen Materialien oder Vorgaben, die der Kunde geliefert oder freigegeben hat (§ 4), stellt der Kunde nextgenbrand davon frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
§ 14 Datenschutz
- Verarbeitet nextgenbrand im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (z. B. Kundendaten in Schnittstellen, Newsletter-Listen, Leads, Website-Formulare), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV). Der AVV nennt alle Unterauftragsverarbeiter, einschließlich Hosting (Hetzner Online GmbH, Rechenzentren in Deutschland) und eingesetzter KI-Dienste.
- Für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gegenüber den betroffenen Personen bleibt der Kunde als Verantwortlicher zuständig, z. B. für Einwilligungen, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner auf seiner Website. Die Erstellung solcher Texte schuldet nextgenbrand nur, wenn sie beauftragt ist.
§ 15 Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten, Strategien, Zugangsdaten und Quellcode. Die Pflicht gilt 3 Jahre über das Vertragsende hinaus, für Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse unbefristet.
- Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies verschuldet hat, die ihr bereits bekannt waren oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenlegen muss.
- Mitarbeiter, Freelancer und Subunternehmer verpflichtet nextgenbrand in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit.
- Zugangsdaten, die der Kunde übergibt, speichert nextgenbrand in einem verschlüsselten Passwortmanager. Der Kunde ändert sie nach Vertragsende.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse, die nextgenbrand nicht zu vertreten hat und die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Rechenzentren, Plattformen oder Telekommunikationsnetzen), verlängern vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, können beide Parteien den betroffenen Vertragsteil kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Das gilt auch für Kunden mit Sitz in Spanien oder anderen Staaten.
- Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München. nextgenbrand darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
- Sprache. Diese AGB liegen auf Deutsch, Spanisch und Englisch vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
- Änderungen der AGB. nextgenbrand kann diese AGB für laufende Verträge mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderungen, neue Leistungen). nextgenbrand teilt die Änderungen mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang, gelten sie als angenommen; darauf weist nextgenbrand in der Mitteilung hin. Widerspricht er, gelten die bisherigen AGB weiter. Änderungen der Hauptleistungen und der Preise sind auf diesem Weg ausgeschlossen.
- Form. Erklärungen zum Vertrag bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), soweit diese AGB nichts anderes sagen. Messenger-Nachrichten (z. B. WhatsApp) genügen für Abstimmungen im Tagesgeschäft, nicht aber für Kündigungen und Vertragsänderungen.
- Abtretung. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von nextgenbrand in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
Teil B · Module
B1 Websites, Shops und Software
- Die Erstellung von Websites, Shops und Software ist eine Werkleistung. Leistungsumfang, unterstützte Browser und Geräte ergeben sich aus dem Angebot.
- nextgenbrand setzt bevorzugt offene Technologien ein, damit der Kunde nicht an nextgenbrand gebunden ist. Mit Übergabe des Quellcodes (§ 8 Absatz 5) kann jeder qualifizierte Dienstleister die Website weiterentwickeln.
- Hosting, Wartung, Sicherheitsupdates und Backups nach der Abnahme sind nur enthalten, wenn das Angebot sie nennt. Ohne Wartungsvertrag ist der Kunde für Updates von Systemen, Plugins und Themes selbst verantwortlich.
- Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Cookie-Einstellungen) liefert der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dienstleister. nextgenbrand baut sie technisch ein.
- Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder vergleichbaren Normen schuldet nextgenbrand nur, wenn sie im Angebot als Anforderung vereinbart ist. nextgenbrand weist den Kunden vor Projektbeginn darauf hin, wenn seine Website erkennbar unter das BFSG fällt.
B2 myInterface: Schnittstellen und Betrieb
- Schnittstellen-Check. Der kostenlose Check ist eine unverbindliche Ersteinschätzung. Er begründet keine Pflicht zur Beauftragung. Ein verbindlicher Festpreis entsteht erst mit dem Angebot nach dem Check.
- Entwicklung. Die Entwicklung einer Schnittstelle ist eine Werkleistung zum Festpreis. Der Festpreis gilt für den im Angebot beschriebenen Datenumfang (Systeme, Datenobjekte, Richtung, Frequenz). Erweiterungen werden gesondert angeboten.
- Mitwirkung. Der Kunde stellt rechtzeitig die nötigen Zugänge bereit: API-Schlüssel, Testumgebungen oder Testmandanten, Beispieldaten und einen fachlichen Ansprechpartner. Kosten der angebundenen Systeme (z. B. Lizenzen, API-Gebühren, Marktplatz-Gebühren der Anbieter) trägt der Kunde.
- Test und Parallelbetrieb. Vor dem Echtbetrieb testet der Kunde die Schnittstelle mit eigenen Daten. In den ersten 4 Wochen des Echtbetriebs prüft der Kunde stichprobenartig, ob die übertragenen Daten in den Zielsystemen richtig ankommen. Bei Buchhaltungs- und Steuerdaten (z. B. DATEV, Lexware Office) bleibt der Kunde gemeinsam mit seiner Steuerberatung für die inhaltliche Richtigkeit der Buchführung verantwortlich; die Schnittstelle überträgt Daten, sie prüft sie nicht steuerlich.
- Drittsysteme. Die angebundenen Systeme gehören Dritten. nextgenbrand hat keinen Einfluss auf deren Verfügbarkeit und Änderungen. Ändert ein Anbieter seine Schnittstelle, ist das kein Mangel der Schnittstelle (§ 12 Absatz 4). Die nötige Anpassung bietet nextgenbrand zum Festpreis an, soweit sie nicht im Betrieb enthalten ist.
- Betrieb. Der Betrieb umfasst Hosting in Deutschland (Hetzner Online GmbH), Monitoring der Datenübertragung, Alarm bei Fehlern und Hinweis auf angekündigte Änderungen der angebundenen Systeme. Weitere Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.
- Reaktionszeit. Auf Fehlermeldungen reagiert nextgenbrand an Werktagen in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens innerhalb von 48 Stunden. Reaktion heißt: Die Meldung ist geprüft und der Kunde weiß, was als Nächstes passiert. Eine Zusage zur Dauer der Behebung oder zur Verfügbarkeit in Prozent gibt nextgenbrand nur, wenn sie gesondert vereinbart ist.
- Laufzeit Betrieb. Der Betrieb ist monatlich zum Monatsende kündbar, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht. § 7 Absatz 2 und 3 gelten insoweit nicht.
- Daten. Die Schnittstelle speichert nur Daten, die für die Übertragung nötig sind, und nur so lange, wie es für Fehlersuche und Wiederholung nötig ist. Die Speicherdauer regelt der AVV.
- Betrieb beim Kunden. Auf Wunsch läuft die Schnittstelle auf einem Server des Kunden. Für Verfügbarkeit, Sicherheit und Backups dieses Servers ist dann der Kunde verantwortlich.
- Ende. Endet der Betrieb, übergibt nextgenbrand auf Wunsch den Quellcode und eine Installationsanleitung (§ 8 Absatz 5) und löscht die gespeicherten Daten des Kunden nach 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
